ZVK - zusätzliche Rente für das Steinmetzhandwerk
Die ZVK ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien:
- Bundesverband Deutscher Steinmetze und der
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.
Als kleiner Versicherungsverein im Sinne des § 53 Versicherungsaufsichtsgesetz wird die ZVK von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn (BaFin) überwacht.
Die Steinmetzbetriebe in Deutschland bringen die bruttolohnabhängigen Versicherungsbeiträge auf, um eine betriebliche Rentenbeihilfe für ihre langjährig Beschäftigten zu sichern.
TZR - Die Tarifliche Zusatzrente "ZukunftStein"
Die Alterssicherung für alle: Arbeitnehmer, Betriebsinhaber und Familienangehörige, die sich im Alter zusätzlich finanziell absichern wollen.
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