Meldeverfahren
Monatliche Meldung und Zahlung der Beiträge
Meldungen und Zahlungen sind bis spätestens zum 15. des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt vorzunehmen.
Meldeverfahren manuell
Die monatliche arbeitnehmerbezogene Meldung für Ihre gewerblichen Arbeitnehmer können Sie mit den von uns zur Verfügung gestellten Vordrucken vornehmen. Die ent-sprechenden Belege senden wir Ihnen für jeden Abrechnungsmonat rechtzeitig zu.
Soll Ihr Steuerberater die Meldeunterlagen direkt erhalten, benötigen wir dazu eine kurze schriftliche Mitteilung.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:
Erläuterungen zum monatlichen Meldeverfahren »
Was gehört zum beitragspflichtigen Bruttolohn? »
Meldeverfahren elektronisch über DATEV
Seit Januar 2008 können die Daten in elektronischer Form an uns übermittelt werden, wenn Sie oder Ihr Steuerberater Löhne und Gehälter über die DATEV eG abrechnen.
Der Verwaltungsaufwand wird sich für Sie bei elektronischer Meldung im Vergleich zum manuellen Verfahren reduzieren:
- Ausfüllen der Meldescheine entfällt
- Übertragungsfehler und Lesefehler entfallen
Für die Zulassung zu diesem Verfahren benötigen wir eine einmalige Erklärung
Erklärung zum elektronischen Meldeverfahren über DATEV »
die vom Betriebsinhaber und vom Steuerbüro / Dienstleister zu unterschreiben ist.
Weitere Informationen finden Sie in den
EDV-Bedingungen zum elektronischen Meldeverfahren über DATEV »
oder im Lohnprogramm der DATEV in der
Datenbank „Elektronisches Wissen“, Dokument 5300795
Monatliche Zahlung der Beiträge
Einzugsverfahren
Nutzen Sie das Einzugsverfahren – dies spart Ihnen und uns Kosten und Verwaltungsaufwand.
Nach Eingang der monatlichen Meldung ziehen wir zum Fälligkeitstermin den Bei-trag bei der angegebenen Bank ein. Um am Einzugsverfahren teilnehmen zu können, benötigen wir einmalig eine Einzugsermächtigung von Ihnen. Diese finden Sie unter:
Einzugsermächtigung »
Überweisung
Bei Überweisung ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) die Betriebskonto-Nummer richtig und deutlich lesbar eingetragen ist und
b) der Monat angegeben wird, für den der Beitrag gezahlt wird.
Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Zuordnung und Buchung nicht möglich!
Die Beiträge überweisen Sie bitte an folgende Bankverbindung:
ZVK Steinmetz
Dresdner Bank, Wiesbaden
Konto-Nr.: 00 286 060 00 BIC: DRES DE FF 510
Bankleitzahl: 510 800 60 IBAN: DE98 5108 0060 0028 6060 00
oder
SEB AG, Wiesbaden
Konto-Nr.: 1019330001 BIC: ESSEDE5F510
Bankleitzahl: 510 101 11 IBAN: DE31 5101 0111 1019 3300 01
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