ZVK: Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks ZVK: Zusatzversorgungskasse des deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks, Wiesbaden


Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauer-
handwerks VVaG

Parkstr. 22
65189 Wiesbaden

Tel: 0611/ 97712-0
Fax:0611/ 97712-30

info@zvk-steinmetz.de


ZVK von A bis Z

Anmeldung Betrieb
Arbeitnehmerkontoauszug (früher Lohnnachweiskarte)
Meldeverfahren
manuell
elektronisch (DATEV)
Zahlung
Rentenbeihilfe
Voraussetzungen
Wartezeiten
Höhe der Leistungen (Beihilfen)
Hinterbliebenenleistungen
Ausscheiden
Fachuntauglichkeit
Selbständigkeit
Antragstellung
Meldepflicht der Rentner
Lebensnachweis
Steuerfragen
Beiträge
Rentenbeihilfe
Tarifliche Zusatzrente ZukunftStein


Naturstein-Unikat, Bauen und gestalten mit Naturstein, Granit, Kalkstein, Marmor und anderen edlen Natursteinen wie Onyx, für den Innenausbau, Hochbau, Tiefbau, Bad, Küche, Hausbau, Objektbau, Fassaden

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ZVK - zusätzliche Rente für das Steinmetzhandwerk


Die ZVK ist eine gemeinsame Einrichtung der beiden Tarifvertragsparteien:

- Bundesverband Deutscher Steinmetze und der
- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

Als kleiner Versicherungsverein wird die ZVK von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn (BaFin) überwacht.

Die Steinmetzbetriebe in Deutschland bringen die bruttolohnabhängigen Versicherungsbeiträge auf, um eine betriebliche Rentenbeihilfe für ihre langjährig Beschäftigten zu sichern.

Von den meisten anderen Wirtschaftszweigen unterscheidet sich das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk durch eine starke Witterungsabhängigkeit und häufigem Arbeitsplatzwechsel der Arbeitnehmer.

Dadurch werden geringere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und kürzere Versicherungszeiten zurückgelegt (durchschnittlich 10 Monate pro Jahr).

Dies mindert die in der gesetzlichen Rentenversicherung erreichbare Renten (Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung und Unfallrenten).

Um die genannten Schwierigkeiten zu mildern oder zu vermeiden, wurden von den Tarifvertragsparteien des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks Leistungen geschaffen, die den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vorteile bringen und die Attraktivität dieses Handwerks für alle Beteiligten erhalten.



Allgemeinverbindlicherklärung

Wegen der sozialen Bedeutung für die Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk und um Wettbewerbsverzerrungen zwischen konkurrierenden Betrieben zu verhindern, werden die für die Tätigkeit der Zusatzversorgungskasse maßgebenden Tarifverträge durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales regelmäßig für allgemeinverbindlich erklärt.

Durch diese Allgemeinverbindlicherklärung gelten die Tarifverträge für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich wie ein Gesetz. Auf die Mitgliedschaft in einem der Verbände, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben, kommt es nicht an.


TZR - Die Tarifliche Zusatzrente "ZukunftStein"

Die Alterssicherung für alle: Arbeitnehmer, Betriebsinhaber und Familienangehörige, die sich im Alter zusätzlich finanziell absichern wollen.

 


Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG
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